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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Software „AdvisoryDesk“ (nachfolgend „Software“ oder „Dienst“), die über die Website advisorydesk.de bereitgestellt wird.

(2) Anbieter und Vertragspartner ist Jan-Pascal Rebbert, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „AdvisoryDesk“, Unterm Freihof 4, 58509 Lüdenscheid (nachfolgend „Anbieter“).

(3) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Versicherungsvermittler und -makler im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen. Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, als Unternehmer zu handeln.

(4) Abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen des Nutzers wird widersprochen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Leistungsgegenstand und Art der Software

(1) AdvisoryDesk ist ein Software-Werkzeug zur Visualisierung und Simulation von Versorgungslücken im Bereich der Arbeitskraftabsicherung (insbesondere Berufs- und Dienstunfähigkeit) sowie der Altersvorsorge. Die Software dient dazu, den Beratungsprozess des Nutzers zu unterstützen und finanzielle Auswirkungen für dessen Endkunden anschaulich darzustellen.

(2) Die Software ist ihrem Wesen nach ein Simulations- und Darstellungswerkzeug. Sie erstellt Modellrechnungen und Schätzungen auf Basis der vom Nutzer eingegebenen Daten und hinterlegter Rechengrundlagen. Die Ergebnisse sind Näherungswerte zu Veranschaulichungszwecken. Sie stellen eine modellhafte Annäherung an die tatsächlichen Verhältnisse dar und können von der individuellen, rechtlich maßgeblichen oder späteren tatsächlichen Entwicklung abweichen. Eine Übereinstimmung der Simulationsergebnisse mit den tatsächlichen oder rechtlich maßgeblichen Werten wird nicht geschuldet.

(3) Die Software stellt keine Versicherungsberatung, Rechtsberatung, Steuerberatung oder Anlageberatung dar und ersetzt diese nicht. Sie spricht keine Produktempfehlungen aus und vergleicht keine konkreten Versicherungstarife.

(4) Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter und ist berechtigt, Funktionen, Darstellung und Rechengrundlagen anzupassen, zu erweitern oder zu ändern. Solche Änderungen dürfen die vereinbarte Nutzbarkeit nicht unzumutbar beeinträchtigen. Wesentliche Kernfunktionen werden während einer bereits bezahlten Abrechnungsperiode nicht ersatzlos entfernt, sofern nicht zwingende rechtliche, technische oder sicherheitsbedingte Gründe entgegenstehen.

§ 3 Nutzungsrecht und Lizenzumfang

(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software ein. Das Nutzungsrecht ist auf die eigenen gewerblichen Zwecke des Nutzers im Rahmen seiner Beratungstätigkeit beschränkt.

(2) Der Zugang ist an den Nutzer und seinen Betrieb gebunden. Der Nutzer darf den Zugang innerhalb seines eigenen Betriebs durch eigene Mitarbeiter nutzen lassen; er hat sicherzustellen, dass diese die Pflichten aus diesen AGB einhalten, und haftet für ihr Verhalten wie für eigenes. Eine Überlassung der Zugangsdaten oder Bereitstellung des Zugangs an Dritte außerhalb des eigenen Betriebs – insbesondere an andere Vermittler oder Maklerbetriebe – ist unzulässig.

(3) Das eingeräumte Nutzungsrecht endet mit Beendigung des Vertragsverhältnisses, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.

§ 4 Geistiges Eigentum

(1) Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich des Quellcodes, der Datenbankstruktur, der Gestaltung und Benutzeroberfläche, der hinterlegten Rechengrundlagen sowie der gestalterischen Vorlagen und Layouts der erzeugten Dokumente (z. B. Beratungsmappen), stehen ausschließlich dem Anbieter zu. Mit diesem Vertrag wird ausschließlich das Nutzungsrecht nach § 3 eingeräumt; eine Übertragung von Rechten findet darüber hinaus nicht statt.

(2) Klarstellend gilt: Die vom Nutzer mit den Daten seiner Endkunden erzeugten konkreten Beratungsergebnisse und Dokumente darf der Nutzer im Rahmen seiner Beratungstätigkeit uneingeschränkt verwenden, seinen Endkunden aushändigen und zu Dokumentationszwecken aufbewahren. Dies ist Zweck des Vertrages.

(3) Urheberrechts-, Herkunfts- oder Schutzrechtsvermerke in der Software dürfen nicht entfernt, verändert oder unterdrückt werden.

§ 5 Unzulässige Nutzung

(1) Dem Nutzer ist es untersagt, die Software über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen. Unzulässig ist insbesondere:

a) die Software, ihren Quellcode, ihre Struktur oder ihre Rechenlogik zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht nach § 69e UrhG ausnahmsweise zwingend zulässig ist;

b) die Software oder ihre Inhalte durch automatisierte Verfahren – insbesondere Bots, Skripte, Crawler oder Scraping – auszulesen, zu vervielfältigen oder einer Massenauswertung zu unterziehen, sofern dies nicht über ausdrücklich vom Anbieter bereitgestellte und dokumentierte Schnittstellen erfolgt;

c) die Software, ihre Ausgaben, Texte, Darstellungen oder Berechnungslogik zum Training, Fine-Tuning oder zur sonstigen Entwicklung von Systemen der künstlichen Intelligenz oder des maschinellen Lernens zu verwenden;

d) technische Schutz- oder Zugangsmaßnahmen des Anbieters zu umgehen oder in ihrer Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen.

(2) Verstöße gegen die vorstehenden Bestimmungen stellen einen wichtigen Grund im Sinne von § 16 Abs. 3 dar.

§ 6 Verantwortung des Nutzers / Beratungshaftung

(1) Die Verantwortung für die gegenüber dem Endkunden erbrachte Beratung liegt ausschließlich beim Nutzer. Der Nutzer bleibt für die Einhaltung der ihn treffenden berufs-, aufsichts- und gewerberechtlichen Pflichten, insbesondere nach §§ 59 ff. VVG, allein verantwortlich.

(2) Die von der Software erzeugten Werte, Grafiken und Dokumente (z. B. Beratungsmappen) sind vom Nutzer vor Verwendung eigenverantwortlich auf Plausibilität und Eignung für den konkreten Einzelfall zu prüfen. Der Nutzer entscheidet eigenständig, ob und in welchem Umfang er die Ergebnisse in seine Beratung übernimmt.

(3) Der Nutzer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm eingegebenen Daten selbst verantwortlich. Fehlerhafte Eingaben führen zu fehlerhaften Ergebnissen.

§ 7 Keine Gewähr für Richtigkeit und Aktualität

(1) Der Anbieter pflegt die hinterlegten Rechengrundlagen und Daten (z. B. Besoldungstabellen, gesetzliche Eckwerte) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der hinterlegten Daten und der erzeugten Berechnungsergebnisse. Gesetzliche Grundlagen, Tabellenwerte und Rahmenbedingungen können sich ändern; eine lückenlose und sofortige Aktualisierung wird nicht geschuldet.

(3) Aus der Nutzung der Software und ihren Ergebnissen lässt sich kein Anspruch des Nutzers oder Dritter auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder ein bestimmtes Beratungsergebnis herleiten.

§ 8 Registrierung, Testphase und Zugang

(1) Die Nutzung setzt eine Registrierung mit gültiger E-Mail-Adresse voraus. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.

(2) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verlust der Zugangsdaten oder Verdacht auf unbefugte Nutzung hat er den Anbieter unverzüglich zu informieren. Für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch seiner Zugangsdaten und die daraus entstehenden Schäden haftet der Nutzer.

(3) Der Anbieter stellt eine kostenlose Testphase von 30 Tagen bereit. Für die Testphase ist keine Hinterlegung von Zahlungsdaten erforderlich. Nach Ablauf der Testphase endet der Zugang automatisch; es erfolgt keine automatische kostenpflichtige Verlängerung. Ein Anspruch des Nutzers auf Fortführung der Testphase besteht nicht.

(4) Eine kostenpflichtige Nutzung kommt erst zustande, wenn der Nutzer im Anschluss aktiv ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt.

§ 9 Preise und Zahlungsabwicklung

(1) Es gilt der zum Zeitpunkt des Abschlusses des kostenpflichtigen Abonnements auf der Website ausgewiesene Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Preisänderungen gelten nur für zukünftige Abrechnungsperioden und werden dem Nutzer mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Der Nutzer kann das Abonnement vor Inkrafttreten der Preisänderung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen.

(2) Das Abonnement wird als Monatsabonnement abgeschlossen und im Voraus abgerechnet. Die Zahlungsabwicklung erfolgt technisch über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Limited. Soweit der Nutzer im Rahmen des Zahlungsvorgangs unmittelbar Dienste von Stripe in Anspruch nimmt, können ergänzende Bedingungen und Datenschutzhinweise von Stripe gelten.

(3) Gerät der Nutzer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach angemessener Frist zu sperren. Der Anbieter gewährt im Fall einer fehlgeschlagenen Zahlung eine Kulanzfrist, während der der Zugang bestehen bleibt; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Das kostenpflichtige Abonnement hat eine Laufzeit von einem Monat und verlängert sich, sofern nicht gekündigt wird, jeweils um einen weiteren Monat.

(2) Das Abonnement ist jederzeit zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode kündbar. Die Kündigung kann über das in der Software bereitgestellte Verwaltungsportal (Stripe Customer Portal) oder in Textform, insbesondere per E-Mail an jan@advisorydesk.de, erfolgen. Nach wirksamer Kündigung bleibt der Zugang bis zum Ende der bereits bezahlten Periode bestehen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

§ 11 Widerrufsrecht / Erstattung

(1) Da sich der Dienst ausschließlich an Unternehmer richtet (§ 1 Abs. 3), besteht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht.

(2) Unabhängig hiervon gewährt der Anbieter auf Wunsch des Nutzers im Einzelfall kulanzweise eine Erstattung bereits gezahlter Beträge. Der Nutzer kann eine entsprechende Anfrage formlos per E-Mail an jan@advisorydesk.de richten. Ein Rechtsanspruch auf eine solche Kulanz-Erstattung besteht nicht. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers aufgrund einer vom Anbieter zu vertretenden Leistungsstörung bleiben hiervon unberührt.

§ 12 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Software, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit (kein zugesichertes Service-Level).

(2) Vorübergehende Einschränkungen durch Wartung, Weiterentwicklung, Störungen bei Drittanbietern (z. B. Hosting, Datenbank, Zahlungsdienstleister) oder durch höhere Gewalt begründen keinen Mangel.

§ 13 Mängel und Mängelanzeige

(1) Ein Mangel liegt vor, wenn die Software während der Vertragslaufzeit nicht nur unerheblich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit sind der in § 2 beschriebene Simulations- und Darstellungscharakter sowie die in § 7 geregelten Einschränkungen. Eine Abweichung der Simulationsergebnisse von den tatsächlichen oder rechtlich maßgeblichen Werten stellt für sich genommen keinen Mangel dar.

(2) Der Nutzer wird einen auftretenden Mangel dem Anbieter unverzüglich in Textform anzeigen und dabei beschreiben, wie sich der Mangel äußert und unter welchen Umständen er auftritt.

(3) Der Anbieter wird einen festgestellten Mangel innerhalb angemessener Frist beheben. Gelingt die Behebung auch innerhalb einer vom Nutzer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, kann der Nutzer das Entgelt für den betroffenen Zeitraum angemessen mindern oder das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 14.

§ 14 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Höhe nach ist die Haftung in diesen Fällen je Schadensereignis auf das vom Nutzer in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Entgelt begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Nutzer sich auf die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Berechnungsergebnisse verlassen hat, ohne diese gemäß § 6 eigenverantwortlich zu prüfen.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) wird ausgeschlossen. Die Absätze 1 und 2 bleiben hiervon unberührt.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.

(6) Ansprüche auf Schadensersatz nach den Absätzen 2 und 3 verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Haftung nach Absatz 1, für Personenschäden, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien.

§ 15 Vertraulichkeit

(1) Die Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur zu Vertragszwecken. Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere die dem Anbieter im Rahmen der Nutzung bekannt werdenden Daten der Endkunden des Nutzers. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die (a) allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei werden, (b) der empfangenden Partei bereits ohne Vertraulichkeitsbindung bekannt waren, (c) unabhängig und ohne Rückgriff auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.

(3) Die Nennung des Nutzers in öffentlichkeitswirksamen oder werblichen Aktivitäten des Anbieters erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform.

§ 16 Sperrung, Ausschluss und Einstellung des Dienstes

(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang eines Nutzers während der kostenlosen Testphase jederzeit, nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen zu sperren oder zu beenden. Ein Anspruch des Nutzers auf Fortführung der Testphase besteht nicht.

(2) Auch bei einem kostenpflichtigen Abonnement ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Nutzers jederzeit und nach eigenem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder das Vertragsverhältnis zu beenden. Erfolgt eine solche Sperrung oder Beendigung, ohne dass ein vom Nutzer zu vertretender wichtiger Grund im Sinne von Absatz 3 vorliegt, erstattet der Anbieter dem Nutzer das für den laufenden Abrechnungszeitraum gezahlte Entgelt vollständig. Mit der vollständigen Erstattung sind etwaige Ansprüche des Nutzers aus der Beendigung abgegolten.

(3) Liegt ein wichtiger Grund vor, ist der Anbieter zur Sperrung oder außerordentlichen Beendigung berechtigt, ohne dass eine Erstattung erfolgt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei missbräuchlicher Nutzung, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB, bei Nichtzahlung fälliger Entgelte sowie bei Umgehung oder versuchter Umgehung der Vergütungspflicht. Als Umgehung gilt namentlich das wiederholte Anlegen von Accounts zur mehrfachen Inanspruchnahme der kostenlosen Testphase oder das Erstellen mehrerer Konten zu diesem Zweck.

(4) Bei begründetem Verdacht auf eine missbräuchliche oder vertragswidrige Nutzung ist der Anbieter berechtigt, im erforderlichen Umfang technische Protokoll- und Nutzungsdaten auszuwerten, um den Verstoß festzustellen und abzustellen. Der Nutzer wirkt an der Aufklärung mit. Datenschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst insgesamt jederzeit ganz oder teilweise einzustellen, einzuschränken oder nicht weiter fortzuführen. Ein Anspruch des Nutzers auf dauerhafte Bereitstellung oder Fortführung des Dienstes besteht nicht. Im Fall einer dauerhaften Einstellung des Dienstes werden bereits im Voraus gezahlte Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Nutzers, insbesondere auf Schadensersatz wegen der Einstellung, bestehen vorbehaltlich § 14 Abs. 1 und 2 dieser AGB (Haftung) nicht.

§ 17 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Soweit der Nutzer im Rahmen der Software personenbezogene Daten seiner Endkunden verarbeitet, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), dem der Nutzer mit der Registrierung zustimmt.

(2) Verweigert der Nutzer eine zur rechtskonformen Verarbeitung erforderliche Zustimmung zum AVV oder zu einer erforderlichen Anpassung des AVV, ist der Anbieter berechtigt, die Nutzung bis zur Zustimmung auszusetzen und bei dauerhafter Verweigerung das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu beenden.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Lüdenscheid, soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung aufgrund einer Änderung der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Rahmenbedingungen oder zur Schließung einer nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücke erforderlich ist und das vertragliche Gleichgewicht nicht wesentlich zum Nachteil des Nutzers verschoben wird. Änderungen werden dem Nutzer mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs, der Vergütung, der Haftung oder der Kündigungsrechte bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers; stimmt der Nutzer nicht zu, kann jede Partei den Vertrag zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Rein redaktionelle Änderungen sowie Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Nutzers wirken, können ohne gesonderte Zustimmung vorgenommen werden.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.